Je nach Bauart verfügen Arbeitsbühnen über einen Vertikalmast, mit dessen Hilfe sich der an- oder aufgesetzte Korb senkrecht nach oben ausfahren lässt. Dabei definiert Vertikalmast sowohl einen Tekeskoparm als auch ein Schienensystem. Da diese Mastart in ihrer Konstruktion keinen seitlichen Platzanspruch hat, sind Maschinen mit Vertikalmast sehr kompakt und für beengte Arbeitsbereiche geeignet.
Durch den mittig gelagerten Schwerpunkt ist kein Kontergewicht nötig, woraus ebenfalls ein geringes Gesamtgewicht resultiert. Im Arbeitsbühnenbereich spricht man diesbezüglich auch von Mastbühnen, Senkrechtliften oder Personenliften.
Eine weit verbreitete Arbeitshöhe ist 10 m. Auch Lichttürme (Lichtgiraffen) verfügen über einen Vertikalmast. Ein Vertikalmast lässt sich entweder mittels eines hydraulischen Hubsystems oder manuell per Handkurbel auf die gewünschte Höhe ausfahren.