DGUV Grundsatz 308-008

Der DGUV Grundsatz 308-008 legt die Voraussetzungen für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen fest. Sie definiert den Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung, die Bediener absolvieren müssen, regelt die Voraussetzungen für die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber, die gesundheitlichen Voraussetzungen und Anwendungsbereiche von Hubarbeitsbühnen.

Durch die Einhaltung des DGUV Grundsatz 308-008 soll sichergestellt werden, dass Bediener von Hubarbeitsbühnen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Maschinen sicher zu bedienen und mögliche Gefahren zu erkennen. Ziel ist die Risikominimierung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

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