Von IPAF-Schein und Führerscheinklasse
Oft taucht die Frage auf, ob ein PKW-Führerschein zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne benötigt wird oder ob ein Bedienerausweis (z. B. IPAF) für das Bedienen von mobilen Arbeitsbühnen ausreicht.
- Wer darf eine Arbeitsbühne bedienen?
- Wann wird ein Bedienausweis empfohlen?
- Wann wird ein Führerschein benötigt?
- Bühnen für bestimmte Führerscheinklassen
- Aktuelle IPAF-Schulungstermine
Nicht jeder Mitarbeiter darf eine Hubarbeitsbühne selbstständig bedienen. Eine Arbeitsbühne darf nur bedienen, wer
Quellen: DGUV 100-500, § 9 BetrSichV, §§ 4 + 7 BGV A1, § 4 GUV – V A1
Ein Führerschein für Arbeitsbühnen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der DGUV 308-008 müssen Bediener von Höhenzugangstechnik jedoch unterwiesen und befähigt sein. Sichergestellt wird dies durch eine qualifizierte Schulung.
Nachweis zur Unterweisung bzw. Befähigung ist beispielsweise die PAL-Card (Powered Access Licence). Der Schein bzw. Bedienerausweis für Höhenzugangstechnik wie Raupenarbeitsbühnen, Teleskopbühnen, LKW- und Anhängerbühnen, Mastbühnen, Scherenbühnen und Gelenkteleskopbühnen ist international anerkannt. Um diese zur erlangen, nehmen Bediener an IPAF-Schulungen teil. Ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine gesundheitliche Eignung sind die Voraussetzungen zur Teilname an den Schulungen.
Je nach Bühnentyp muss der Bediener die PAL Card 1a, 1b, 3a oder 3b haben. In den IPAF-zertifizierten Schulungen sind bei den Kosten für das Bedienertraining auch die Kosten für die PAL Card enthalten. Die Kategorie 1a bezeichnet den Nachweis der Teilnahme am Bedienertraining für Mastbühnen. Kategorie 1b bezeichnet die PAL Card als Nachweis zur Befähigung, LKW- und Anhängerarbeitsbühnen bedienen zu können. Mit der IPAF PAL Card 3a erhalten Bediener den Nachweis zur Bedienung von Elektro- und Diesel-Scherenbühnen. Die PAL Card 3b weist die Befähigung zur Bedienung von Teleskopbühnen sowie von Diesel- und Elektro-Gelenk-Teleskopbühnen nach. Die Schulung für die PAL Card hat eine Dauer von einem Tag und beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil. Sowohl in Theorie und Praxis wird eine Prüfung abgelegt. Nur nach erfolgreicher Teilnahme und dem Bestehen der Prüfung wird die PAL Card ausgehändigt. Die Gültigkeit der PAL Card beträgt fünf Jahre. Für das Bestehen der Gültigkeit müssen Inhaber der PAL-Card einmal pro Jahr an einer Unterweisung nach BGV A1 teilnehmen.
Je nach Bundesland unterliegt das Fahren von Arbeitsbühnen im Straßenverkehr unterschiedlichen Vorschriften. Einen Pkw-Führerschein benötigen Arbeitsbühnenbediener jedoch immer beim Fahren auf öffentlichen Straßen. Sie müssen für die entsprechende Klasse eine Fahrerlaubnis besitzen. Für LKW-Bühnen bis 3,5 t Chassis wird beispielsweise die Klasse B bzw. alte 3 benötigt. Für die Steuerung von Lkw-Arbeitsbühnen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg muss ebenfalls ein entsprechender Führerschein vorhanden sein (je nach Bauart der Bühne C oder C1). Wer ohne Führerschein eine Arbeitsbühne im öffentlichen Verkehr steuert, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Bühnen, die mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen:
LKW-Arbeitsbühnen für Führerscheinklasse C1 oder C: