PSA - persönliche Schutzausrüstung

„PSA“ steht für "Persönliche Schutzausrüstung" und bezeichnet eine Reihe von Schutzmitteln, die beim Arbeiten mit Baumaschinen und Baugeräten getragen oder verwendet werden, um sich vor Verletzungen oder Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die Auswahl und Verwendung von PSA ist ein wesentlicher und verpflichtender Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in Bereichen wie dem Bauwesen, der Fertigung, der Chemieindustrie und anderen Umgebungen, in denen physische Gefahren bestehen. Auch im privaten Bereich sollte stets die notwendige Schutzausrüstung getragen werden.

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören unter anderem:

  • Schutzhelme zum Schutz des Kopfes vor herabfallenden Objekten oder Stößen
  • Gehörschutz wie Ohrstöpsel oder Kapselgehörschützer zum Schutz vor Lärmschäden
  • Augen- und Gesichtsschutz wie Schutzbrillen und Visiere zum Schutz vor fliegenden Partikeln, Chemikalienspritzern oder Strahlung
  • Atemschutzgeräte zum Schutz der Atemwege vor Staub, Dämpfen oder Gasen
  • Schutzhandschuhe zum Schutz der Hände vor Schnitten, Abrieb, chemischen Einwirkungen oder thermischen Gefahren
  • Sicherheitsschuhe oder -stiefel zum Schutz der Füße vor herabfallenden Objekten, Durchtrittsverletzungen oder Rutschgefahren
  • Schutzkleidung wie Overalls oder spezielle Anzüge zum Schutz des Körpers vor Hitze, Chemikalien oder anderen gefährlichen Substanzen

Auch eine Absturzsicherung gehört zur PSA. In Schulungen und im Rahmen von Unterweisungen wird über die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung je nach Mietmaschine informiert.

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