Staplerschein | Schulung zum Bedienen von Flurförderfahrzeugen
Gemäß des DGUV-Grundsatzes 308-001 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Grundsatz für Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen) sowie der DGUV Vorschrift 68 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift Flurförderzeuge) ist für das Bedienen von Flurfahrzeugen, wie dem Gabelstapler, eine nachweisbare Befähigung (Flurfördermittelschein) erforderlich. Umgangssprachlich spricht man hier oft von einem Staplerschein oder "dem Führerschein für Gabelstapler".
Für den Erwerb des Staplerscheins gilt ein Mindestalter von 18 Jahren (Ausnahmen im Rahmen einer berufsbildbezogenen Ausbildung). Ebenso muss eine köperliche, geistige sowie charakterliche Eignung vorhanden sein.
In der theoretischen Ausbildung wird das Fachwissen zur Arbeitsweise und zum Aufbau von Flurförderfahrzeugen vermittelt. Die Inhalte der theoretischen Staplerschulung sind die folgenden:
Der praktische Unterricht für den Staplerführerschein wird mit dem persönlichen Stapler oder einem Mietstapler erteilt. Weitere Inhalte in der Praxis sind:
Die Dauer der Schulung variiert je nach Vorkenntnissen:
Wurde sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung bestanden, erhält der Teilnehmer ein entsprechendes Ausbildungszertifikat sowie den persönlichen Befähigungsnachweis (Staplerschein).
Der Staplerschein ist national gültig und kann nicht übertragen werden. Des Weiteren ist er lebenslang gültig, allerdings muss jährlich eine Unterweisung erfolgen. Ein Gabelstaplerschein wird unabhängig von anderen vorhanden Fahrerlaubnissen ausgestellt. Er berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr, sondern nur zum betrieblichen Führen von Flurförderfahrzeugen.