Steiger mieten
Oft stellt sich die Frage, welche Hubsteiger zur Miete stehen und ob auch Privatleute die verschiedenen LKW-Hubsteiger mieten können. Im Folgenden werden einige dieser Fragen ausführlich beantwortet.
- Welche Steiger kann ich mieten?
- Wie viel kostet die Miete von Hubsteigern?
- Dürfen auch Privatleute Gelenksteiger ausleihen?
- An welchen Standorten kann man die Hubsteiger leihen?
- Welche Führerscheinklasse benötige ich?
- Wie funktioniert die Bedienung der Steiger?
Das Spektrum der Hubsteiger im Mietpark umfasst eine breitgefächerte Auswahl aller gängigen Bauarten und Größenklassen zwischen 6 m und 50 m. Vielfalt in Kombination mit hoher Verfügbarkeit, die jedem Einsatz im Innen- und Außenbereich die passende Höhenzugangstechnik gegenüberstellt: Angefangen bei Scherenbühnen, Gelenk- und Teleskopsteiger, über Mastbühnen und Raupenbühnen bis hin zu mobilen Anhängerarbeitsbühnen und solchen auf LKW-Chassis. Daneben prädestinieren besondere Charakteristika Spezialarbeitsbühnen für hoch anspruchsvolle Projekte. Z. B. Unterflur, auf lastlimitiertem Boden oder in schwerem Gelände. Führende Hersteller, unter anderem Manitou, Genie, Nifty, Haulotte, Teupen, Wumag-Palfinger und Ruthmann, stehen Pate für den Steigerverleih.
Ihre Mietkosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die Vermietung bietet keine Festpreise in Form von Wochen- oder Monatspauschalen an, sondern rechnet nach tatsächlichem Arbeitsumfang ab. Die Basis zur Ermittlung der Tageskonditionen bildet darum der angesetzte Mietrahmen. Über das Mietanfrageformular können Sie jederzeit ein unverbindliches Preisangebot für Ihre Wunschmaschine anfordern. Grundsätzlich inkludiert Ihr auftragsgebundener Tagespreis den 1-Schicht-Betrieb (8 Betriebsstunden / Tag) und gilt zzgl. Maschinenbruchversicherung sowie, wenn anfallend, Transportkosten. Alle Preise verstehen sich Netto, ggf. zzgl. Kraftstoff- und Reinigungsaufwand.
Alle Anhängerarbeitsbühnen und die meisten LKW-Hubsteiger stehen ebenfalls Privatpersonen zur Verfügung. Der Bereich umfasst eine breitgefächerte Auswahl an Größenklassen bis 45 m. Besonders Anhängerbühnen und Sprinter punkten mit Bedienerfreundlichkeit, einem geringen Eigengewicht und überschaubaren Mietkonditionen, was sie für private Projekte prädestiniert. Selbstfahrende Industriebühnen und Sonderarbeitsbühnen werden nur an gewerbetreibende Kunden vermietet.
Grundsätzlich steht Ihnen in allen Mietstationen eine umfangreiche Auswahl an Höhenzugangstechnik zur Verfügung. Hohe Stückzahlen und ein niederlassungsübergreifendes, transparentes Buchungssystem gewährleisten maximale Flexibilität, Alternativen und kurzfristige Verfügbarkeiten. Der schwimmende Mietpark erlaubt, wenn vereinbart, ebenfalls die Rückgabe in eine andere Station in der Nähe.
Bei der Anmietung von Teleskophubsteigern ist grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorzulegen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t reicht Klasse B bzw. alte FKL 3. Die Steuerung von LKW-Steigern über 3.500 kg setzt je nach Bauart Klasse C oder C 1 voraus. Anhänger-Arbeitsbühnen dürfen nur mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug gezogen werden. Bitte informieren Sie sich vor der Abholung, ob Ihr Zugfahrzeug die Richtlinien hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse erfüllt!
Wir legen grundsätzlich viel Wert auf funktionale, leicht verständliche Technik. Gerade mobile Anhängerbühnen und kleine LKW-Gelenkhubsteiger punkten mit übersichtlichen Bedienelementen und lassen sich auch von Laien schnell intuitiv bedienen. Innovative Überwachungstechnik schafft zusätzlich Vertrauen in die Handhabung. Eine ausführliche Einweisung in alle Funktionen und sicherheitstechnischen Aspekte erhalten Sie bei der Übergabe.