Arbeitsbühnen müssen mit einer Notsteuerung ausgerüstet sein. Die Arbeitsbühne kann durch die Notsteuerung in die Grundposition gebracht werden. Sie gewährleistet ein sicheres Verlassen der Arbeitsplattform bei einem Defekt oder kompletten Ausfall der Hubarbeitsbühne.
Die Steuerung der Bühne kann auf zwei Arten erfolgen: zum einen mechanisch-hydraulisch, z. B. über Notablass oder Notpumpe sowie elektrisch, ebenfalls durch eine Notpumpe. Diese Notpumpen sind auch in Teleskopmaschinen zu finden.