Gartenhäcksler MH 190 A
LKW-Arbeitsbühne LB 221 T
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
In unserem Hauptsitz und ausgewählten Niederlassungen besetzen wir jedes Jahr ca. 10 bis 15 neue Ausbildungsstellen in verschiedenen Berufen.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
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